Fragen und Antworten

Antworten auf Ihre Fragen

Wir haben die meistgestellten Fragen und Antworten rund um die Kamer Pflegebox in einer Übersicht festgehalten.
  • Frage:
    Was fällt alles unter Pflegehilfsmittel?
    Antwort:
    Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Pflegealltag erleichtern. Dazu gehören z.B. Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Fingerlinge, Schutzschürzen und Masken zum Schutz des Pflegebedürftigen.

    Einen genauen Überblick über unsere angebotenen Produkte finden Sie hier.

  • Frage:
    Welche Hilfsmittel bekomme ich bei Pflegegrad 1?
    Antwort:
    Die Kamer Pflegebox erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1, sofern Bedarf besteht. Sie können Ihre Pflegebox aus allen Produkte individuell zusammenstellen (Einmalhandschuhe, Masken, Bettschutz, Schutzschürzen etc.).
  • Frage:
    Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
    Antwort:
    Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht für alle Personen, die einen nachgewiesenen Pflegegrad zwischen 1 und 5 haben und in häuslicher Umgebung durch Angehörige versorgt werden. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Pflegestärkungsgesetzt §78 Abs. 2 i.V.m. §40 Abs. 2 SGB XI.
  • Frage:
    Wie kann ich die Pflegehilfsmittel beantragen?
    Antwort:
    Sie können unseren Antrag online ausfüllen.
  • Frage:
    Kann ich die Produkte meiner Kamer Pflegebox ändern?
    Antwort:
    Der Wechsel der Produkte ist für Sie jederzeit möglich. Geben Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail Bescheid.
  • Frage:
    Wie lange dauert es, bis ich meine Kamer Pflegebox erhalte?
    Antwort:
    Bis wir die Genehmigung der Pflegekasse erhalten, kann es bis zu fünf Wochen dauern. Danach erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben per Post. Ab jetzt erhalten Sie monatlich Ihre Kamer Pflegebox.
  • Frage:
    Ich bin privatversichert. Kann ich die Kamer Pflegebox auch beziehen?
    Antwort:
    Sie können auch als Privatversicherter die Kamer Pflegebox beziehen. Hierfür senden Sie uns einfach den Antrag zu. Sie erhalten im Nachgang Ihre Kamer Pflegebox und wie gewohnt eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Pflegeversicherung einreichen können.
  • Frage:
    Wie lange besteht mein Anspruch auf die kostenlosen Pflegehilfsmittel?
    Antwort:
    Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht für einen unbestimmten Zeitraum, so lange die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt.
  • Frage:
    Was hat es mit der wiederverwendbaren Bettenschutzeinlage auf sich?
    Antwort:
    Die wiederverwendbare Bettenschutzeinlage wird von den meisten Pflegekassen aus Gründen der Nachhaltigkeit erstattet. Die Kassen übernehmen in der Regel 90 Prozent der Kosten. Es wird ein Eigenanteil von 10 Prozent in Rechnung gestellt, sofern keine Zuzahlungsbefreiung nach §40 Abs. 3 Satz 5 SGB XI vorliegt – jedoch maximal 5,32 Euro pro Jahr. Der Stückpreis einer wiederverwendbaren Bettenschutzeinlage beträgt 26,16 Euro.
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